{"id":6765,"date":"2020-12-04T06:41:56","date_gmt":"2020-12-04T05:41:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bischoefe.ch\/?p=6765"},"modified":"2021-02-22T09:00:45","modified_gmt":"2021-02-22T08:00:45","slug":"ehe-fuer-alle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/staging.sbkcescvs.ch\/bischoefe\/ehe-fuer-alle\/","title":{"rendered":"Erkl\u00e4rung der Schweizer Bischofskonferenz zur \u00abEhe f\u00fcr alle\u00bb (1)"},"content":{"rendered":"<div id=\"yui_3_15_0_1_1609393302173_198\" class=\"attribute-description\">\n<p><b>Grundsatzposition<\/b><\/p>\n<p>An erster Stelle m\u00f6chte die SBK hier betonen, dass ihr die Notwendigkeit einer Bek\u00e4mpfung von Diskriminierung jeglicher Art besonders am Herzen liegt. Wie die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates erachtet es die SBK als wichtig, im Bereich des <b>B\u00fcrgerrechts und der Hinterlassenenrenten<\/b> f\u00fcr alle Personen Gleichstellung herbeizuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Die Argumente zugunsten einer \u00abEhe f\u00fcr alle\u00bb beruhen auf der Notwendigkeit, jegliche Diskriminierung zu beseitigen. Allerdings m\u00f6chte die SBK auf den <b>Unterschied zwischen Diskriminierung und Differenzierung <\/b>hinweisen, wobei Letztere bisweilen das bessere Unterscheidungskriterium ist, um den Interessen von Minderheiten mehr Gewicht zu verleihen. Die SBK ist darum der Ansicht, dass es f\u00fcr gleichgeschlechtliche Paare vorteilhafter w\u00e4re, wenn die geltende Gesetzgebung im Hinblick auf die registrierte Partnerschaft angepasst w\u00fcrde, anstatt eine \u00abEhe f\u00fcr alle\u00bb einzuf\u00fchren. Ihrer Meinung nach w\u00fcrde diese letztlich zu einer Vereinheitlichung verschiedenster Lebensentw\u00fcrfe f\u00fchren.<\/p>\n<p>Die SBK besteht darauf, dass eine Debatte \u00fcber eine \u00abEhe f\u00fcr alle\u00bb nur m\u00f6glich ist, <b>wenn auf ihre Auswirkungen <\/b>\u2013 das Kindesverh\u00e4ltnis und den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin \u2013 <b>eingegangen <\/b>wird. Letztere werfen von einem ethischen Standpunkt aus heikle und komplexe Fragen auf. Diese Auswirkungen nicht anzusprechen, um heute die Gleichberechtigung zu erleichtern, ohne zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren zu unterscheiden, k\u00f6nnte morgen dazu f\u00fchren, dass dann ein bereits akzeptiertes Prinzip bedingungslos angenommen wird.<\/p>\n<p>Die SBK weist darauf hin, dass die Zivilehe keineswegs nur die \u00f6ffentliche W\u00fcrdigung gegenseitiger Gef\u00fchle darstellt. Die Zivilehe bezweckt die <b>Eintragung des Kindesverh\u00e4ltnisses<\/b> <b>in ein best\u00e4ndiges Institut,<\/b> namentlich zum Schutz der Mutter <i>(matri-monium)<\/i> und des Kindes. In diesem Sinne ist die Zivilehe <b>auf die Familiengr\u00fcndung ausgerichtet.<\/b> Gleichgeschlechtliche Paare m\u00fcssen zu diesem Zweck auf die Fortpflanzungsmedizin zur\u00fcckgreifen. Diese wird von der SBK generell abgelehnt (also auch f\u00fcr heterosexuelle Paare), weil sie Keimzellenspenden erfordert und <b>im Widerspruch zu den Rechten des Kindes<\/b> steht. Die SBK weist daf\u00fcr insbesondere auf die Leiden und die M\u00fchen der so gezeugten Kinder hin, die in Unkenntnis ihrer Abstammung eine eigene Identit\u00e4t aufbauen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Im Bewusstsein dieser schwerwiegenden ethischen Herausforderungen kann die SBK den Entwurf \u00abEhe f\u00fcr alle\u00bb in dieser Form nicht annehmen. Ausgehend von dem erw\u00e4hnten Recht des Kindes weist sie darauf hin, dass der katholischen Kirche haupts\u00e4chlich das Sakrament der Ehe anvertraut ist. Sie feiert dabei vor Gott die Vereinigung von Mann und Frau als in Liebe angelegtes gemeinsames, stabiles und f\u00fcr die Fortpflanzung offenes Leben. Darum ist die SBK auch in Bezug auf die zivile Ehe davon \u00fcberzeugt, dass die Verwendung des Begriffs \u00abEhe\u00bb nicht auf jede Verbindung zwischen zwei Personen unabh\u00e4ngig von ihrem Geschlecht ausgedehnt werden sollte. Eine solche Verwendung des Begriffs w\u00fcrde eine Gleichheit herbeif\u00fchren, die es ihrer Meinung nach so gar nicht geben kann.<\/p>\n<p><b>Rechte des Kindes und Fortpflanzungsmedizin<\/b><\/p>\n<p>Die SBK ruft in Erinnerung, dass niemand das <b>Recht <i>auf<\/i> ein Kind hat, <\/b>es gibt vielmehr <b>Rechte <i>des<\/i> Kindes.<\/b> In diesem Sinne ist aus der Ehe kein Recht auf Kinder abzuleiten. Vielmehr dient sie dazu, das Kind oder die Kinder, die aus dieser Vereinigung hervorgehen, zu sch\u00fctzen. Mit Blick auf das <b>\u00fcbergeordnete Kindesinteresse<\/b> und das Wohl des Kindes ist die SBK generell gegen die Nutzung der Fortpflanzungsmedizin, auch durch gleichgeschlechtliche Paare. Sie beruft sich dabei auf das Recht des Kindes, seine genetische Abstammung zu kennen. Die SBK betont ausserdem die Gefahr einer Legalisierung der Leihmutterschaft, die in der Schweiz zum Schutz von Mutter und Kind zu Recht verboten ist.<\/p>\n<p><b>&nbsp;&nbsp; <\/b><\/p>\n<p><b>Diskriminierung oder Differenzierung? <\/b><\/p>\n<p>Warum nimmt die SBK eine Unterscheidung zwischen Diskriminierung und Differenzierung vor? In einer Gesellschaft, die nach Vereinheitlichung und Gleichberechtigung strebt, kann die <b>Differenzierung ein wirksames Mittel sein, um Gleichstellung zu verwirklichen<\/b> und gleichzeitig die Besonderheiten und Rechte jedes und jeder Einzelnen zu w\u00fcrdigen. Die SBK weist auf die Gefahr hin, Probleme der Diskriminierung l\u00f6sen zu wollen, indem die Unterschiede zwischen Menschen ignoriert werden. Ihr scheint die <b>Ber\u00fccksichtigung der Diversit\u00e4t<\/b> zweckm\u00e4ssiger zu sein, um Unterschiede in Gleichheit zu leben.<\/p>\n<p><b>&nbsp;&nbsp; <\/b><\/p>\n<p><b>Antrag zur Gesetzesanpassung<\/b><\/p>\n<p>Die SBK ist vielmehr der Ansicht, dass die hier dargelegten Schwierigkeiten \u00fcber Korrekturen des 2007 in Kraft getretenen Gesetzes \u00fcber die eingetragene Partnerschaft behoben werden sollten. Es w\u00e4re besser gewesen, damals <b>Gesetzesanpassungen vorzuschlagen,<\/b> um jegliche ungerechte Diskriminierung zu vermeiden. Denn: \u00abstigmatisierend\u00bb [2] ist f\u00fcr die SBK nicht die Verweigerung der Ehe f\u00fcr alle, sondern eine registrierte Partnerschaft, die allein auf die sexuelle Orientierung hinweist. Die SBK bevorzugt deshalb eine Anpassung des geltenden Gesetzes gegen\u00fcber einer \u00abEhe f\u00fcr alle\u00bb, deren Umsetzung mit zahlreichen <b>administrativen, rechtlichen und ethischen Schwierigkeiten<\/b> behaftet ist.<\/p>\n<p><b>&nbsp;&nbsp; <\/b><\/p>\n<p><b>Schlussfolgerung<\/b><\/p>\n<p>Abschliessend soll auf dem Hintergrund der Hauptkompetenz der katholischen Kirche im Bereich des Ehesakraments festgehalten werden, dass sich die SBK nicht f\u00fcr den Entwurf <b>\u00abEhe f\u00fcr alle\u00bb <\/b>aussprechen kann. Sie ist der Ansicht, dass die Debatte nicht richtig gef\u00fchrt wird, da die ethischen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Fortpflanzungsmedizin und dem Recht des Kindes weitragend sind. Die SBK ermutigt zur Suche nach einer L\u00f6sung, welche die gerechtfertigten Anliegen der LGBTI+-Menschen ber\u00fccksichtigt, deren <b>Gleichstellung<\/b> <b>hinsichtlich des B\u00fcrgerrechts und der sozialen Leistungen<\/b> anzuerkennen. Eine solche L\u00f6sung sollte zugleich eine <b>positive Differenzierung<\/b> aller Menschen zulassen und die <b>Ber\u00fccksichtigung deren Vielfalt und die Wahrung der Kinderrechte<\/b> erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p><i>Freiburg, 4. Dezember 2020<\/i><\/p>\n<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;<\/p>\n[1] Von der 329. ordentlichen Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz am 14. und 16.&nbsp;September 2020 in Del\u00e9mont angenommener Text.<\/p>\n[2] Bericht der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates vom 30.8.2019 zur Parlamentarischen Initiative \u00abEhe f\u00fcr alle\u00bb (Objekt 13.468), Art. 8.4 ( <a title=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/federal-gazette\/2019\/8595.pdf\" href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/federal-gazette\/2019\/8595.pdf\" target=\"_self\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/federal-gazette\/2019\/8595.pdf<\/a>)<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grundsatzposition An erster Stelle m\u00f6chte die SBK hier betonen, dass ihr die Notwendigkeit einer Bek\u00e4mpfung von Diskriminierung jeglicher Art besonders am Herzen liegt. 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