{"id":2708,"date":"2016-01-26T20:57:04","date_gmt":"2016-01-26T19:57:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bischoefe.ch\/?p=2708"},"modified":"2021-05-31T16:37:43","modified_gmt":"2021-05-31T14:37:43","slug":"durchsetzungsinitiative-unnoetig-respektlos-und-ungerecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/staging.sbkcescvs.ch\/bischoefe\/durchsetzungsinitiative-unnoetig-respektlos-und-ungerecht\/","title":{"rendered":"Durchsetzungsinitiative \u2013 unn\u00f6tig, respektlos und ungerecht !"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die am 28. Februar 2016 zur Abstimmung kommende Initiative \u201eZur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder\u201c nimmt in Kauf, menschenrechtliche Prinzipien und rechtsstaatliche Verfahren zu verletzen. Sie sch\u00fcrt Misstrauen gegen unsere Gerichte, gegen die Politik und gegen Fremde. Die Menschenw\u00fcrde geh\u00f6rt wesentlich zum christlichen Menschenbild. Zum Kern des christlichen Menschenbildes geh\u00f6rt auch, dass die Tat, nicht aber der Mensch als Person zu verurteilen ist. Die Menschenrechte gelten auch f\u00fcr straff\u00e4llig gewordene Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder. Die Kommissionen Justitia et Pax und migratio der Schweizer Bischofskonferenz lehnen die Durchsetzungsinitiative als unn\u00f6tig, respektlos und ungerecht ab.<\/strong><br><br><strong><em>Unn\u00f6tig<\/em><\/strong><br><br>Die \u201eDurchsetzungsinitiative\u201c betreibt Etikettenschwindel. Sie gibt vor, der Ausschaffungsinitiative, \u00fcber die bereits 2010 abgestimmt wurde, zu ihrer Durchsetzung zu verhelfen. In Tat und Wahrheit ist sie aber eine drastische Versch\u00e4rfung. Sie verletzt v\u00f6lkerrechtliche Vorgaben, bew\u00e4hrte verfassungs-rechtliche Prinzipien (Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit und Rechtsstaatlichkeit) und unterstellt, dass rechtskr\u00e4ftig verurteilte Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder heute ein uneingeschr\u00e4nktes Aufenthaltsrecht geniessen k\u00f6nnten. Tats\u00e4chlich aber werden heute schon Straft\u00e4ter ohne Schweizer Pass abgeschoben. Die von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten vorgelegte Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wird mit der Durchsetzungsinitiative grunds\u00e4tzlich in Frage gestellt, obwohl sie zu einer deutlichen Versch\u00e4rfung der heutigen Praxis bei Landesverweisen und Einreisesperren f\u00fchren w\u00fcrde. Diese Zw\u00e4ngerei ist unschweizerisch und unn\u00f6tig.<br><br><strong><em>Respektlos<\/em><\/strong><br><br>Die Durchsetzungsinitiative geht weit \u00fcber grunds\u00e4tzliche Verfassungsfragen hinaus, sie ignoriert die bew\u00e4hrte Gewaltenteilung in der Schweizer Rechtsprechung, in deren Rahmen Grundsatzfragen vom Volk definiert, die weitergehende Pr\u00e4zisierung, Umsetzung und Anwendung aber Legislative, Exekutive und Judikative \u00fcberlassen werden. Die in der Initiative geforderte Ausschaffung bei zahlreichen Delikten, und seien sie nur bagatellhaft, nimmt den Gerichten jeglichen Spielraum f\u00fcr eine Einzelfallpr\u00fcfung. Das Aushebeln wichtiger rechtsstaatlicher Grunds\u00e4tze ist unserer Demokratie unw\u00fcrdig und respektlos gegen\u00fcber schweizerischen Institutionen.<br><br><strong><em>Ungerecht<\/em><\/strong><br><br>Bisher galt in der Rechtsprechung der Grundsatz \u201eGleiches gleich und Ungleiches ungleich\u201c zu behandeln. Damit war es m\u00f6glich, im Einzelfall besonderen Umst\u00e4nden Rechnung zu tragen. Der in der Durchsetzungsinitiative geforderte Aus-schaffungsautomatismus missachtet diesen Grundsatz und behandelt Ausl\u00e4nder mit einem anderen Massstab als Schweizer. In der Folge w\u00fcrden V\u00e4ter abgeschoben werden m\u00fcssen, deren Kinder und\/oder Ehefrau in der Schweiz beheimatet sind. Secondos ohne Schweizer Pass m\u00fcssten in das Herkunftsland ihrer Eltern abgeschoben werden, auch wenn ihnen Sprache und Kultur fremd sind. Das Recht auf ein Zusammenleben der Familie, wie es in Artikel 8 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist, w\u00fcrde damit \u00c4ngsten vor straff\u00e4llig gewordenen Ausl\u00e4ndern geopfert. Dieses Vorgehen widerspricht dem Grundsatz der Gerechtigkeit. Aus christlicher Sicht sprechen die Prinzipien der Menschenw\u00fcrde und der Barmherzigkeit gegen die Initiative. Es geh\u00f6rt zum grossartigen Erbe der j\u00fcdisch-christlichen Kultur, dass es sich gegen die offenen und subtilen Formen der Verletzung der Menschenw\u00fcrde wendet. Diese W\u00fcrde gilt es zu verteidigen, auch gegen\u00fcber Straft\u00e4tern, weil die Barmherzigkeit Gottes auch dem Menschen begegnet, der auf Abwege geraten ist.<br><br>Die Kommissionen Justitia et Pax und migratio sprechen sich aus den genannten Gr\u00fcnden f\u00fcr ein Nein zur Durchsetzungsinitiative aus. Sie haben diese Stellungnahme im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz verfasst.<br><br>Fribourg, 26.01.2015<\/p>\n\n\n\n<p>Justitia et Pax<br><em>Wolfgang B\u00fcrgstein<\/em><br><br>migratio<br><em>Samuel-Martin Behloul<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong>F\u00fcr weitere Ausk\u00fcnfte:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Dr. Wolfgang B\u00fcrgstein<br>Generalsekret\u00e4r Justitia et Pax<br>+41 78 824 44 18<br><a href=\"mailto:Wolfgang.buergstein@juspax.ch\">wolfgang.buergstein@juspax.ch<\/a><\/p>\n\n\n<a class=\"download\" href=\"https:\/\/staging.sbkcescvs.ch\/bischoefe\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/05\/2016-01-26MMDurchsetzungsinitiative-d.pdf\" download>2016-01-26MMDurchsetzungsinitiative-d <i class=\"fa btn btn-download fa-download\" aria-hidden=\"true\"><\/i><\/a>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die am 28. 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