{"id":2653,"date":"2016-04-25T19:09:20","date_gmt":"2016-04-25T17:09:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bischoefe.ch\/?p=2653"},"modified":"2021-05-31T16:36:03","modified_gmt":"2021-05-31T14:36:03","slug":"im-namen-der-menschenwuerde-nein-zur-praeimplantationsdiagnostik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/staging.sbkcescvs.ch\/bischoefe\/im-namen-der-menschenwuerde-nein-zur-praeimplantationsdiagnostik\/","title":{"rendered":"Im Namen der Menschenw\u00fcrde nein zur Pr\u00e4implantationsdiagnostik"},"content":{"rendered":"\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Stellungnahme zur Volksabstimmung \u00fcber das Fortpflanzungsmedizingesetz<\/h4>\n\n\n<div id=\"yui_3_15_0_1_1589476226392_193\" class=\"attribute-short_description\">\n<p id=\"yui_3_15_0_1_1589476226392_192\"><strong>Die Kommission f\u00fcr Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz lehnt das revidierte Forpflanzungsmedizingesetz ab. Es w\u00fcrde die Rahmenbedingungen zur Einf\u00fchrung der Pr\u00e4implantationsdiagnostik in der Schweiz regeln.<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<div class=\"attribute-description\">\n<p class=\" text-left\">Das Schweizer Volk stimmt am kommenden 5. Juni \u00fcber das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) ab, welches das Verbot der Pr\u00e4implantationsdiagnostik (PID) aufheben und die Rahmenbedingungen zu deren Einf\u00fchrung in der Schweiz festlegen soll.<\/p>\n<p class=\" text-left\">Die Schweizer Bischofskonferenz, wie auch deren Kommission f\u00fcr Bioethik haben sich wiederholt grunds\u00e4tzlich gegen die Einf\u00fchrung dieser Technik in der Schweiz ge\u00e4ussert. Ausserdem beinhaltet die vom Parlament vorgeschlagene und vom Bundesrat gutgeheissene \u00c4nderung des FMedG mehrere ethisch gesehen sehr problematische Aspekte.<\/p>\n<p class=\" text-left\">Die Kommission f\u00fcr Bioethik bekr\u00e4ftigt nochmals ihren Standpunkt, dass die PID schwerwiegende ethische Probleme mit sich bringt: Es handelt sich um eine Selektionstechnik f\u00fcr Embryonen, die durch eine k\u00fcnstliche Befruchtung (IVF) entstehen, mit dem Ziel, dass das ungeborene Kind nicht Tr\u00e4ger einer schweren vererbbaren Krankheit ist. Die Embryonen, welche nicht in den Mutterleib eingepflanzt werden, werden vernichtet, eingefroren oder f\u00fcr die Forschung verwendet. Die PID zuzulassen bedeutet also, eine Selektion zuzulassen, bei der man sich das Recht anmasst zu entscheiden, wer es verdient zu leben und wer nicht.<\/p>\n<p class=\" text-left\">Bez\u00fcglich der \u00c4nderung des FMedG hebt die Kommission drei h\u00f6chst problematische Aspekte hervor:<\/p>\n<p class=\" text-left\">Erstens sieht das revidierte Gesetz eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der PID vor. Die PID soll demnach nicht nur Paaren zur Verf\u00fcgung stehen, die Tr\u00e4ger einer schweren vererbbaren Krankheit sind, sondern f\u00fcr alle Paare verf\u00fcgbar sein, welche eine k\u00fcnstliche Befruchtung (IVF) vornehmen. Dies w\u00fcrde zu einem generellen Screening aller Embryonen f\u00fchren, welche sich ausserhalb des Mutterleibes befinden. Die Konsequenzen w\u00e4ren gravierend: einerseits k\u00e4me es dadurch zu einer enormen Erh\u00f6hung der Anzahl der sogenannten \u201e\u00fcberz\u00e4hligen Embryonen\u201c. Andererseits w\u00fcrde dadurch festgelegt, dass eine genetische Krankheit, wie die Trisomie 21, eine Selektion rechtfertigt. Dies w\u00fcrde jene Personen stigmatisieren, die mit dieser Behinderung leben.<\/p>\n<p class=\" text-left\">Zweitens erlaubt das revidierte FMedG, die durch k\u00fcnstliche Befruchtung hervorgebrachten Embryonen durch Einfrieren (Kryokonservieren) aufzubewahren. Es handelt sich dabei um einen Vorgang, der die Embryonen wie einen Gegenstand behandelt, den man aufbewahren kann, bis man ihn braucht. Das Einfrieren bedeutet ausserdem ein radikales Eingreifen in die Geschichte eines menschlichen Wesens und ist deshalb nicht mit der Menschenw\u00fcrde vereinbar.<\/p>\n<p class=\" text-left\">Drittens d\u00fcrften pro Behandlungszyklus zw\u00f6lf statt bisher drei Embryonen entwickelt werden. Diese Zahl ist willk\u00fcrlich.<\/p>\n<p class=\" text-left\">Die Entwicklung des Gesetzesvorschlags best\u00e4tigt das Argument der schiefen Ebene. Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates vom Jahr 2013 sieht das revidierte Gesetz nun eine deutlich erweiterte Einf\u00fchrung der PID vor. Angesichts dieser Entwicklung ist es illusorisch anzunehmen, dass man an diesem Punkt einen Schlussstrich ziehen wird und in einigen Jahren nicht auch weitere Anwendungen der PID (wie das sog. \u201eRetterbaby\u201c) zulassen wird.<\/p>\n<p class=\" text-left\">Aus all diesen Gr\u00fcnden ist die Kommission f\u00fcr Bioethik der Ansicht, dass dieser Gesetzesvorschlag die unver\u00e4nderliche W\u00fcrde des Menschen nicht respektiert. Eine Gesellschaft ist dann wirklich menschlich, wenn sie sich, immer im Kampf gegen das Leid und die Krankheit, f\u00e4hig zeigt, jeden Menschen in seiner W\u00fcrde anzunehmen und den Kleinsten und Verletzlichsten einen Platz einzur\u00e4umen.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kommission f\u00fcr Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz lehnt das revidierte Forpflanzungsmedizingesetz ab. 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