{"id":1545,"date":"2019-02-28T23:00:11","date_gmt":"2019-02-28T22:00:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bischoefe.ch\/?p=1545"},"modified":"2021-04-22T13:56:51","modified_gmt":"2021-04-22T11:56:51","slug":"323-ao-mariastein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/staging.sbkcescvs.ch\/bischoefe\/323-ao-mariastein\/","title":{"rendered":"\u00abWir stehen in der Pflicht\u00bb"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die 323. ordentliche Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fand vom 25. \u2013 27. Februar im Kloster Mariastein statt.<\/strong><br><br><strong>Kinderschutztreffen im Vatikan<\/strong><br><br>Mit grossem Interesse haben die Mitglieder der SBK den Bericht von Bischof Felix Gm\u00fcr, Pr\u00e4sident der SBK, aus dem Kinderschutztreffen im Vatikan von vergangener Woche aufgenommen. Die Teilnehmer berichteten u.a. von Kulturen aus L\u00e4ndern, welche einen sexuellen \u00dcbergriff nach wie vor tabuisieren oder diesen nicht als Straftat anerkennen oder nicht \u00fcber eine funktionierende staatliche Justiz verf\u00fcgen. Vor diesem Hintergrund war es Papst Franziskus ein zentrales Anliegen, dass jeder einzelne Teilnehmer versteht, welche gravierenden Konsequenzen ein sexueller Missbrauch auf das Leben der Opfer hat und dass ausnahmslos s\u00e4mtliche Teilnehmer in der Pflicht stehen, alles zu unternehmen, um den Opfern beizustehen, ihnen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, die T\u00e4ter anzuzeigen, Transparenz zu schaffen und konkrete Massnahmen zur Pr\u00e4vention einzuleiten.<br><br>Die Schweizer Bisch\u00f6fe werden ihre bisherige T\u00e4tigkeit im Bereich der sexuellen \u00dcbergriffe im kirchlichen Bereich konsequent weiterf\u00fchren. Sie sehen weitere m\u00f6gliche Handlungsfelder beispielsweise beim Beschleunigen von kanonischen Prozessen, bei der Information von Opfern oder bei der Standardisierung der Pr\u00e4vention.<br><br>Die Mitglieder der SBK verstehen die Entt\u00e4uschung der Opferorganisationen, welche unmittelbar nach dem Treffen klare Massnahmen erhofft hatten. Gem\u00e4ss Bischof Felix wurden in Rom viele gewichtige Themen offen angesprochen (z.B. Machtstrukturen, Einbindung von Laien, Z\u00f6libat) und es wurde versucht, das Thema in seiner ganzen Breite und Tiefe zu erfassen. Der Papst wollte die Ergebnisse des Prozesses nicht mit fertigen L\u00f6sungen vorwegnehmen, sondern zun\u00e4chst genau hinh\u00f6ren, vor allem in Hinblick auf die weltweit unterschiedliche Rechtsslage. Die Mitglieder der SBK danken dem Papst f\u00fcr die Organisation dieses wichtigen Treffens und hoffen, dass konkrete Massnahmen aus Rom folgen werden.<br><br><strong>Neue Auflage der Richtlinien zu sexuellen \u00dcbergriffen tritt in Kraft<\/strong><br><br>Wie bereits anl\u00e4sslich der 321. ordentlichen Vollversammlung angek\u00fcndigt, wurde eine neue Auflage der <a href=\"https:\/\/www.bischoefe.ch\/richtlinien-der-sbk-und-der-vereinigung-der-hoehern-ordensobern-der-schweiz\/\" data-type=\"URL\" data-id=\"https:\/\/www.bischoefe.ch\/richtlinien-der-sbk-und-der-vereinigung-der-hoehern-ordensobern-der-schweiz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u201eRichtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der H\u00f6hern Ordensobern der Schweiz zu sexuellen \u00dcbergriffen im kirchlichen Umfeld\u201c<\/a> vorbereitet. Die Anpassungen betreffen sowohl Erg\u00e4nzungen in der Pr\u00e4vention als auch eine Versch\u00e4rfung der Anzeigepflicht. Mittlerweile hat ebenfalls die zweite Tr\u00e4gerin der Richtlinien, die <a href=\"https:\/\/www.kath.ch\/orden\/index.php?&amp;na=1,3,0,0,d,,2881\">Vereinigung der H\u00f6hern Ordensobern der Schweiz<\/a>, die vierte Auflage der Richtlinien genehmigt. Sie treten am 1. M\u00e4rz 2019 in Kraft.<br><br><em>Versch\u00e4rfung der Anzeigepflicht<\/em><br><br>Die Richtlinien sahen bis anhin vor, dass das erwachsene Opfer einerseits in jedem Fall auf die M\u00f6glichkeit einer Strafanzeige nach staatlichem Recht hinzuweisen war und es anderseits gegen\u00fcber den kirchlichen Amtstr\u00e4gern Einspruch gegen die Erstattung einer Strafanzeige erheben konnte. K\u00fcnftig soll das <em>erwachsene<\/em> Opfer nicht mehr \u00fcber ein \u201eVetorecht\u201c verf\u00fcgen; Ordinarien (d.h. Di\u00f6zesanbisch\u00f6fe, General- oder Bischofsvikare sowie die h\u00f6heren Ordensoberen) m\u00fcssen k\u00fcnftig in jedem Fall Anzeige an die staatlichen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden erstatten, wenn sie Kenntnis von einem Offizialdelikt erhalten. Die bisherige Regelung war aufgrund von Empfehlungen von Opfertherapeutinnen und -therapeuten entstanden, welche ein \u201eVetorecht\u201c f\u00fcr die Opfer gefordert hatten. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass wenn keine Anzeigepflicht existiert, die Vertuschungsgefahr bestehen bleibt sowie die Gef\u00e4hrdung von potentiellen k\u00fcnftigen Opfern. Unge\u00e4ndert bleibt nach wie vor die uneingeschr\u00e4nkte Anzeigepflicht bei Verdacht im p\u00e4dosexuellen Bereich.<br><br><em>Pr\u00e4vention<\/em><br><br>Das \u201eFachgremium f\u00fcr sexuelle \u00dcbergriffe im kirchlichen Umfeld\u201c hat in seinem Anliegen, die Pr\u00e4vention systematischer anzugehen, eine Serie von konkreten Massnahmen aufgegriffen, welche zwar von einzelnen Di\u00f6zesen und Ordensgemeinschaften bereits angewendet werden, mit der neuen Auflage der Richtlinien jedoch f\u00fcr alle als verbindlich gelten.<br><br>So soll z.B. jede Di\u00f6zese und jede Ordens- und andere kirchliche Gemeinschaft \u00fcber einen Pr\u00e4ventionsbeauftragten und ein eigenes Pr\u00e4ventionskonzept verf\u00fcgen, welches die Grundkriterien f\u00fcr eine ad\u00e4quate und professionelle Wahrnehmung von N\u00e4he und Distanz und f\u00fcr einen respektvollen sowie achtsamen gegenseitigen Umgang festlegt. Basierend auf dem Pr\u00e4ventionskonzept sollen in einem n\u00e4chsten Schritt Verhaltenskodizes und Standards erarbeitet werden.<br><br>Die neue Auflage der Richtlinien sieht auch weitere Pr\u00e4ventionsmassnahmen im Bereich der Fortbildung oder bei der multikulturellen Seelsorge vor. Auch bei der Vertragsgestaltung sind \u00c4nderungen vorgesehen: Da h\u00e4ufig die staatskirchenrechtlichen Einrichtungen als Arbeitgeber auftreten, setzen sich die Bistumsleitungen daf\u00fcr ein, dass die Pr\u00e4ventionsmassnahmen auch von den verschiedenen staatskirchenrechtlichen Organisationen einvernehmlich und verbindlich mitgetragen werden. Konkret soll erreicht werden, dass bei jeder Anstellung im kirchlichen Umfeld ein Privatauszug und ein Sonderprivatauszug aus dem Strafregister vorgelegt werden m\u00fcssen und dass sich die arbeitsnehmende Person bereit erkl\u00e4rt, die Richtlinien einzuhalten. Liegen die erw\u00e4hnten Ausz\u00fcge bei bereits angestellten Personen mit <em>missio canonica<\/em> noch nicht vor, werden diese eingefordert. Ferner soll jedes Mal, wenn eine in der Kirche t\u00e4tige Person sich neu einem Team anschliesst, von allen Teammitgliedern eine Vereinbarung zur gegenseitigen Verpflichtung betreffend Wahrnehmung von N\u00e4he und Distanz unterzeichnet werden.<br><br><strong>P\u00e4pstliche Schweizergarde<\/strong><br><br>Oberst Christoph Graf, Kommandant der P\u00e4pstlichen Schweizergarde, besuchte die SBK in Mariastein \u2013 in Begleitung des Pr\u00e4sidenten der \u201eStiftung f\u00fcr die Renovation der Kaserne der P\u00e4pstlichen Schweizergarde im Vatikan\u201c, Dr. Jean-Pierre Roth, sowie eines weiteren Stiftungsratsmitglieds, Prof. em. Dr. Peter Bloma. Ebenfalls anwesend war Bernhard Messmer, Leiter der Rekrutierung f\u00fcr die P\u00e4pstliche Schweizergarde.<br><br>Gleich zu Beginn stellte der Kommandant fest, dass 2019 mit nur 23 neuen Gardisten die historisch kleinste Vereidigung stattfinden wird, und dies just nachdem der Papst im April 2018 eine Erh\u00f6hung des Mannschaftsbestandes von 110 auf 135 Mann bewilligt hatte. Um den bewilligten Personalbestand von 135 Mann in 5 Jahren zu erreichen, m\u00fcssten pro Jahr mindestens 40 neue Gardisten rekrutiert werden. Die Erh\u00f6hung des Korpsbestandes um 23% erfordert also zus\u00e4tzliche Rekrutierungsmassnahmen.<br><br>Parallel dazu muss sich die Schweizer Garde einer weiteren Herausforderung stellen, n\u00e4mlich dem Bau einer neuen Kaserne. Die historische Bausubstanz l\u00e4sst den Unterhalt zu teuer werden und verunm\u00f6glicht die Anpassung der bestehenden Geb\u00e4ude an aktuelle Sicherheitsstandards. Eine Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass nur ein Abriss der bestehenden Kaserne und ein Neubau auf dem bestehenden Grundriss den gestellten Anforderungen zu entsprechen vermag. Im Mai 2019 wird der Abschluss der Vorprojektphase erwartet.<br><br>Der m\u00f6gliche Abriss der bestehenden Kaserne wird f\u00fcr alle aktuellen und ehemaligen Gardisten ein emotional einschneidender Moment. Auch hier werden \u00dcberlegungen gemacht, wie dieser Abschied zu gestalten ist.<br><br><strong>Begegnung mit dem Nuntius<\/strong><br><br>Zum traditionellen Besuch des Apostolischen Nuntius in der Schweiz hat die SBK Erzbischof Thomas Edward Gullickson sowie Nuntiaturrat Mgr. Dr. Jos\u00e9 Manuel Alcaide Borreguero empfangen.<br><br><strong>Verehrung von Dorothee von Fl\u00fce<\/strong><br><br>Der Wunsch, Bruder Klaus zusammen mit seiner Frau Dorothee als ein Ehepaar offiziell verehren zu d\u00fcrfen, ist im Verlauf des vergangenen Jahrhunderts entstanden. Die starke Pr\u00e4senz dieses Ehepaars in der Volksfr\u00f6mmigkeit hat sich auch anl\u00e4sslich des Jubil\u00e4umsjahrs 2017 gezeigt, denn kaum eine Feier fand statt ohne die explizite Erw\u00e4hnung der Gattin des St. Niklaus von Fl\u00fce. Die SBK hat deshalb entschieden, Papst Franziskus um die Erlaubnis zu bitten, Dorothee zusammen mit unserem Landespatron als Ehepaar verehren zu d\u00fcrfen.<br><br><strong>Gesamtkonzept \u00abMigrantenpastoral in der Schweiz\u00bb<\/strong><br><br>Die Bisch\u00f6fe informierten sich \u00fcber den aktuellen Stand des Projektes \u00abMigrationspastoral in der Schweiz\u00bb basierend auf der Auswertung einer Erhebung der Ist-Situation. Dabei bekr\u00e4ftigten sie ein \u00abvermehrtes Miteinander und bewussteres, wertsch\u00e4tzenderes Nebeneinander\u00bb als zentrales Anliegen. Nur so werde die Entwicklung der Migrationspastoral eine Chance f\u00fcr die ganze Kirche in der Schweiz.<br><br>Die Mitglieder der SBK bedankten sich beim scheidenden Nationaldirektor migratio, Prof. Dr. Patrick Renz, f\u00fcr sein Engagement und w\u00fcnschten ihm weiterhin alles Gute und Gottes Segen.<br><br><strong>Ernennungen<\/strong><br><br>Die SBK hat folgende Mitglieder ernannt:<br><br><em>Kommission f\u00fcr die Theologie und \u00d6kumene (T\u00d6K)<\/em><br><br><strong>Evelyne H\u00e9l\u00e8ne Graf, <\/strong>Theologin,Mitarbeitende Redaktorin des Pfarreiforums, Pfarreir\u00e4tin in der Pfarrei St. Gallen-St. Georgen<br><br><em>Kommission Justitia et Pax<\/em><br><br><strong>Kurt Aufdereggen, <\/strong>Sozialwissenschaftler, Umweltbeauftragter beim Verein oeku Kirche und Umwelt in Bern<br><br><strong>Eucharistiefeier in der Klosterkirche Mariastein<\/strong><br><br>Die Mitglieder der SBK luden die Ortsgemeinde am 27. Februar 11.00 Uhr zu einer Eucharistiefeier in der Klosterkirche Mariastein ein. Der Feier stand Bischof Felix Gm\u00fcr vor. Sie wurde live von Radio Maria \u00fcbertragen.<br><br>Freiburg, 28. Februar 2019<\/p>\n\n\n\n<p>Schweizerische Bischofskonferenz<br>Encarnaci\u00f3n Berger-Lobato<br>Leiterin Marketing &amp; Kommunikation<br>Alpengasse 6, Postfach<br>1701 Freiburg<br>+41 26 510 15 15<br>+41 79 552 04 40<br><a href=\"mailto:berger-lobato@bischoefe.ch\">berger-lobato@bischoefe.ch<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>323. o.V. &#8211; 25. \u2013 27. 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