{"id":1473,"date":"2019-11-05T17:06:00","date_gmt":"2019-11-05T16:06:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bischoefe.ch\/?p=1473"},"modified":"2021-01-21T20:19:29","modified_gmt":"2021-01-21T19:19:29","slug":"hilfe-in-not-ist-kein-verbrechen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/staging.sbkcescvs.ch\/bischoefe\/hilfe-in-not-ist-kein-verbrechen\/","title":{"rendered":"Hilfe in Not ist kein Verbrechen!"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Pressemitteilung des Pr\u00e4sidiums der Schweizer Bischofskonferenz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Es geh\u00f6rt zum Grundauftrag der Kirchen, Menschen in Not zu helfen.<\/strong><br><br><strong>Diese Hilfe geht weiter als Schutz und Hilfe von Rechts wegen. In der j\u00fcngeren Vergangenheit wurden jedoch Menschen verurteilt, weil sie Menschen in Not \u2013 unabh\u00e4ngig von ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus \u2013 Schutz und Unterst\u00fctzung gew\u00e4hrt haben. Das Pr\u00e4sidium der Schweizer Bischofskonferenz verfolgt mit Sorge die zunehmende strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die anderen Menschen in Not helfen, und unterst\u00fctzt die Parlamentarische Initiative 18.461 \u00abSolidarit\u00e4t nicht mehr kriminalisieren\u00bb, die in K\u00fcrze in den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten behandelt wird.<\/strong><br><br>Die versch\u00e4rfte Asylpraxis der letzten Jahre dr\u00e4ngt immer mehr Asylsuchende und Fl\u00fcchtlinge in die Nothilfe. Die Schweiz verweigert ihnen damit den Zugang zu Ausbildungs- und Integrationsangeboten, zum Arbeitsmarkt und zu einem w\u00fcrdigen Leben jenseits von Armut, Unterdr\u00fcckung und kriegerischen Konflikten. In dieser Not sind die Kirchen eine wichtige Anlaufstelle. Sie bieten Menschen in Not grundlegende Hilfestellungen an und begleiten sie auf ihrem schwierigen Weg. Auch Pfarreien und Einzelpersonen versuchen, diese Menschen im Rahmen ihrer M\u00f6glichkeiten zu <strong>unterst\u00fct<\/strong>zen. Es spielt dabei keine Rolle, welchen aufenthaltsrechtlichen Status die Hilfesuchenden haben. Kirchliches Handeln orientiert sich an der konkreten Notsituation, in der sich Hilfesuchende befinden, und nicht am rechtlichen Aufenthaltsstatus.<br><br>Nach Artikel 116 Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz (AIG) macht sich strafbar, wer den rechtswidrigen Aufenthalt einer Ausl\u00e4nderin oder eines Ausl\u00e4nders f\u00f6rdert. In letzter Zeit war zu beobachten, dass bereits Unterst\u00fctzung oder Unterbringung gen\u00fcgten, um vor Gericht gestellt zu werden. Die Hilfeleistungen erfolgten dabei ausnahmslos aus achtenswerten Gr\u00fcnden.<br><br>Zwischen Recht und Gesetz einerseits und Gerechtigkeit andererseits bleibt letztlich immer eine unaufl\u00f6sbare Spannung. In der \u00fcber Jahrhunderte bew\u00e4hrten Praxis des Kirchenasyls kommt diese Spannung ebenfalls zum Ausdruck. Der Auftrag der Kirche ersch\u00f6pft sich nicht in der Befolgung des Gesetzes. Ihr Auftrag ist es, Arme, Gefl\u00fcchtete und Ausgestossene zu begleiten und Heimatlosen eine Heimat zu geben \u2013 unabh\u00e4ngig von deren aufenthaltsrechtlichem Status.<br><br>Das Pr\u00e4sidium der Schweizer Bischofskonferenz unterst\u00fctzt deshalb die Parlamentarische Initiative \u00abSolidarit\u00e4t nicht mehr kriminalisieren\u00bb, so dass sich Personen, die aus achtenswerten Gr\u00fcnden Hilfe leisten, nicht mehr strafbar machen. Die praktizierte Solidarit\u00e4t mit Menschen in Not braucht Schutz und Unterst\u00fctzung.<br><br>Fribourg, 5.11.2019<\/p>\n\n\n<a class=\"download\" href=\"https:\/\/staging.sbkcescvs.ch\/bischoefe\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2019\/11\/191105HilfeinNotistkeinVerbrechen_d-1.pdf\" download>Hilfe in Not ist kein Verbrechen <i class=\"fa btn btn-download fa-download\" aria-hidden=\"true\"><\/i><\/a>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es geh\u00f6rt zum Grundauftrag der Kirchen, Menschen in Not zu helfen.<\/p>\n<p>Diese Hilfe geht weiter als Schutz und Hilfe von Rechts wegen. In der j\u00fcngeren Vergangenheit wurden jedoch Menschen verurteilt, weil sie Menschen in Not \u2013 unabh\u00e4ngig von ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus \u2013 Schutz und Unterst\u00fctzung gew\u00e4hrt haben. 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